Login Form

   
   
Studienfach eingeben:
Erweiterte Suche
   

Willkommen

Herzlich willkommen auf der neuen Internetseite des Albert-Schweitzer-Schule in Nienburg an der Weser. Wir freuen uns, dass Sie uns besuchen!

Unser Informationsangebot wird nach und nach ausgebaut. Ältere Informationen finden Sie vorübergehend noch auf unserer alten Webseite.

Albert-Schweitzer-Schule.

   

Satzung der Ruderriege der Albert-Schweitzer-Schule in Nienburg/Weser

§1.   Allgemeines

Die Ruderriege führt den Namen "Ruderriege der Albert-Schweitzer-Schule Nienburg/Weser" mit Sitz in Nienburg/Weser. Ihr Gründungstag ist der 18.Oktober 1912. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Ruderriege ist die Förderung des Rudersports, der Erziehung, des Umwelt- und Landschaftsschutzes.

§2.   Allgemeines

Die Flagge der RRASS hat die Farben gelb, rot, schwarz mit den Buchstaben ASS als Gösch in der linken oberen Ecke. Sie sollte bei allen Wanderfahrten am Heck des Bootes mitgeführt werden.

§3.   Allgemeines

Die RRASS ist Mitglied des Schüler-Ruderverbandes Niedersachsen e.V., dessen Sitz in Hannover ist, und des Kreissportbundes Nienburg.

§4.   Allgemeines

An der Spitze der RRASS steht ein Protektor, der Mitglied des Lehrkörpers der ASS sein muss. Er wird von der Jahreshauptversammlung der RRASS mit einfacher Mehrheit gewählt.

§5.   Allgemeines

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Ausbildung von Schülern im Rudern, die Unterhaltung des Bootshauses und der zum Rudern benötigten Boote und Ruder- materialien. Besonders Wanderfahrten und Regatten sollen die ethischen Werte des Ruderns als Mannschaftssport sichtbar werden und wirken lassen. Die Ruderriege ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke: Wirtschaftliche Vorteile durch ihren Geschäftsbetrieb werden nicht angestrebt.

§6.   Allgemeines

Die Ausbildung wird von Ruderlehrern und älteren, erfahrenen Ruderern geleitet, es können auch Nichtmitglieder der Schule herangezogen werden.

§7.   Allgemeines

Mitglied der RRASS kann jeder Schüler werden, der die Albert-Schweitzer-Schule oder die Hindenburg-Schule besucht. über die Teilnahme von Schülern anderer Schulen entscheiden Vorstand und Protektor.

§8.   Allgemeines

Ein aus Schülern bestehender Vorstand führt die RRASS. Er setzt sich zusammen aus: a. Ruderwart, b. stellvertretender Ruderwart, c. Kassenwart, d. Pressewart, e. Hompagewart, f. Bootshauswart.+

§9.   Allgemeines

Die Jahreshauptversammlung schlägt den neuen Vorstand vor und wählt ihn mit einfacher Mehrheit. Die Entlastung des alten Vorstandes hat vor Beginn der Rudersaison auf der Jahreshauptversammlung zu erfolgen, und zwar in umgekehrter Reihenfolge (vergl. § 8).

§10.   Allgemeines

Auf der Jahreshauptversammlung sollen ein Tätigkeitsbericht des Vorstandes und ein Kassen- bericht von einem Vorstandsmitglied oder vom Protektor vorgelegt werden.

§11.   Allgemeines

Funktionen der Vorstandsmitglieder: a. Ruderwart: Er ist Vertreter der RRASS nach innen und in Verbindung mit dem Protektor auch nach außen. Er kann jederzeit nach Verabredung mit den anderen Vorstandsmitgliedern Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen einberufen. Er hat die Pflicht, sich laufend über den Zustand des Bootshauses, der Boote und der Zubehörteile zu informieren, bei Notständen sofort einzugreifen und auf schnellstem Wege Schäden und dergleichen dem Protektor zu melden. Bei allen überlegungen und Handlungen hat er sich vom Gefühl der vollen Mitverantwortung an der Sache des Rudems leiten zu lassen. Nicht zuletzt muss er es als seine Aufgabe betrachten, diesen Geist der Mitverantwortlichkeit bei seinen Ruderkameraden zu wecken und zu pflegen. Er legt das Fahrtenbuch an und überwacht seine ordnungsgemäße Führung. Die Erstellung des Ruderplanes und die Vorschläge für die Einteilung der Mannschaften erfolgen durch Absprache der Vorstandsmitlieder. Der Ruderwart muss nicht volljährig sein4. Kann das Amt des Ruderwartes nicht aus den Reihen der Mitglieder besetzt werden, wählt die Jahreshauptversammlung mit einfacher Mehrheit den Ruderwart aus dem Lehrerkollegium der Albert-Schweitzer-Schule. b. Stellvertretender Ruderwart: Er hat die gleichen Funktionen wie der Ruderwart. c. Kassenwart: Er zieht die Beiträge gegen Quittung jährlich ein und führt das Kassenbuch, in dem sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu verzeichnen sind. Vor seiner Entlastung ist das Kassenbuch vom Protektor und vom Ruderwart zu prüfen und abzuzeichnen. Der Kassenwart muss volljährig sein. Kann das Amt des Kassenwarts nicht aus den Reihen der Mitglieder besetzt werden, wählt die Jahreshauptversammlung mit einfacher Mehrheit einen Kassenwart aus dem Lehrerkollegium der Albert-Schweitzer-Schule. d. Pressewart: Er berichtet über die Aktivitäten der Ruderriege an die örtliche Presse und die Schülerzeitungen und kümmert sich um die Schwarzen Bretter in beiden Schulen und im Bootshaus. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Protektor, der Ruderwart und der Kassenwart. e. Homepagewart: Kümmert sich um die Internetpräsens der Ruderriege.

§12.   Allgemeines

Satzungsänderungen können nur von Mitgliederversammlungen mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

§13.   Pflichten und Rechte der Mitglieder der RRASS

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzungen zu befolgen und hat den Anordnungen der Vorstandsmitglieder Folge zu leisten, insbesondere bei Heranziehung zu Bootshausarbeiten, beim Abstellen von Schaden an Booten und deren überholung. Pünktliches Erscheinen zu allen Veranstaltungen der RRASS ist selbstverständliche Pflicht. Bei Verhinderung hat jeder rechtzeitig abzusagen. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt; außerdem hat es das Recht, durch schriftlichen Antrag an den Ruderwart mit 5 weiteren Mitgliedern eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

§14.   Pflichten und Rechte der Mitglieder der RRASS

Steuerberechtigt sind alle Ausbilder und diejenigen Ruderer, die vom Vorstand oder Protektor eine Erlaubnis erhalten haben. Der Steuermann macht vor und nach jeder Fahrt die Eintragung ins Fahrtenbuch und sorgt dafür, dass nach jeder Fahrt die Boote und Zubehör in gereinigtem Zustand an die dafür vorgesehenen Plätze gebracht werden. Während der Fahrt ist er für die Mannschaft, Boot und Zubehör voll verantwortlich. Seinen Anordnungen während der Fahrt ist unbedingt Folge zu leisten.

§15.   Pflichten und Rechte der Mitglieder der RRASS

Wanderfahrten: Jede Wanderfahrt ist mit Angabe des Zieles und der Dauer mindestens einen Tag vorher beim Protektor und Ruderwart anzumelden. Nach Rücksprache mit dem Vorstand, der die Boote und das Zubehör bestimmt, erfolgt die Einwilligung oder Ablehnung mit Bekanntgabe der Gründe. Größere Wanderfahrten, das sind solche über drei Tage, müssen mindestens acht Tage vorher angemeldet werden. Bei jeder Wanderfahrt muss ein Steuerberechtigter mitfahren, der beim An- und Ablegen auf jeden Fall das Steuer zu führen hat. Er ist gleichzeitig Obmann der Mannschaft und für Boot und Zubehör voll verantwortlich.

§16.   Pflichten und Rechte der Mitglieder der RRASS

Es dürfen nur die für die Mannschaften vorgesehenen Boote benutzt werden. Nichtmitglieder sind von der Benutzung der Boote ausgeschlossen. Ausnahmen können nur der Vorstand und der Protektor gestatten.

§17.   Pflichten und Rechte der Mitglieder der RRASS

Im Bootshaus und in den Anlagen ist für Sauberkeit zu sorgen. Boote und Zubehör sind äußerst schonend zu behandeln.

§18.   Pflichten und Rechte der Mitglieder der RRASS

Auf Regatten sollte ein gelbes RRASS-Trikot mit blauer oder schwarzer Turnhose getragen werden.

§19.   Geschäftsordnung

Jedes einzelne Vorstandsmitglied kann von sich aus Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen einberufen. Dasselbe können sechs einfache Mitglieder unter Vorlage der schriftlichen Anträge auf Einberufung beim Ruderwart tun. Alle Versammlungen müssen drei Tage vorher am Schwarzen Brett bekannt gegeben werden unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung. Zu den Versammlungen ist der Protektor einzuladen. Jeder Beschluss einer Vorstandssitzung ist der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn 2/3 des Vorstandes anwesend sind. Jedes Vorstandsmitglied hat - auch bei Bekleidung von mehreren ämtern - nur eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Protektor. über sämtliche Anträge einer Mitgliederversammlung wird mit absoluter Mehrheit1 entschieden. In jedem Jahr soll eine Mitgliederversammlung stattfinden, auf der alle Ein- und Ausgänge bekannt gegeben werden. Jedes Mitglied kann Anträge stellen. Zu allen Angelegenheiten der RRASS kann der Protektor oder sein beauftragter Vertreter sein Vetorecht geltend machen. Dieses Veto erzwingt neue Verhandlungen und einen neuen Beschluss. Beschlüsse des Vorstands können durch eine Mitgliederversammlung rückgängig gemacht werden.6 Das Geschäftsjahr richtet sich nach dem Kalenderjahr.

§20.   Geschäftsordnung

Strafen sind grundsätzlich als letztes Erziehungsmittel für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der RRASS zu betrachten. Es ist Ehrensache des Ruderers, die vom Vorstand beschlossene Strafe in voller Freiheit anzuerkennen. Im Einzelnen können folgende Strafen ausgesprochen werden: a. Der Verweis: Er kann z. B. ausgesprochen werden bei wiederholtem Nichterscheinen zu Veranstaltungen der RRASS. b. Ausschluss aus der Ruderriege: Er erfolgt, wenn das Mitglied gegen Grundsätze der Satzung grob fahrlässig verstößt6 oder vorsätzlich Zerstörungen am Bootsmaterial oder sonstigem Eigentum der RRASS vornimmt. Jedes Mitglied hat das Recht, frühestens nach 24 Stunden, spätestens nach 3 Tagen nach Verkündung der Strafe beim Ruderwart Einspruch zu erheben. Während der Berufungszeit gilt die Strafe als verhängt. Spätestens nach 8 Tagen nach dem Einspruch muss die Angelegenheit vor einer Mitgliederversammlung verhandelt werden. Wird die Strafe aufgehoben, gilt der Fall als erledigt, wird sie bestätigt, gibt es keine Einspruchsmöglichkeit mehr.

§21.   Geschäftsordnung

Jeder Schüler der ASS oder der HS, der im Besitz des Jugendschwimmabzeichens "Bronze"6 ist, kann Mitglied der RRASS werden. Ausnahmen bestimmt der Vorstand. Dem Antrag auf Aufnahme ist eine Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters beizufügen. Die Probezeit beträgt einen Monat. In dieser Zeit werden ihm die Satzungen vorgelegt, die er durch Aufrechterhaltung seines Aufnahmeantrages anerkennt. Die Aufnahme wird durch die Jahreshauptversammlung bestätigt. Das neue Mitglied verpflichtet sich, die Satzungen zu achten und alle Pflichten als Ruderer zu erfüllen. Es kann nun die Vereinsnadel und das Stoffabzeichen käuflich erwerben und ist berechtigt, es zu tragen.

§22.   Geschäftsordnung

Es können der RRASS angehören: a) Alle Schüler der Albert-Schweitzer-Schule und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums, b) alle ehemaligen Mitglieder der RRASS, die sich weiter am Rudersport der RRASS beteiligen wollen, c) über weitere Mitglieder entscheidet der Vorstand.

§23.   Geschäftsordnung

Der Austritt erfolgt durch: 1. Austrittserklärung in schriftlicher Form, 2. Entfernung aus der RRASS (vergl. Strafen). Verbindlichkeiten gegenüber der Ruderriege bleiben bestehen. In Ehren ausgeschiedene Mitglieder können in die Altherrenvereinigung der RRASS aufgenommen werden.

§24.   Geschäftsordnung

Der Beitrag für die Mitglieder beträgt zur Zeit monatlich 2,50 EURO. Er ist jährlich beim Kassenwart gegen Quittung zu bezahlen. Der Beitrag kann von der Mitgliederversammlung jederzeit neu festgesetzt werden. über gelegentliche Ermäßigungen entscheidet der Vorstand auf Antrag in Verbindung mit dem Protektor. Dieser Beschluss ist der Mitgliederversammlung nicht mitzuteilen. Mittel der Ruderriege der ASS dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Ruderriege. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Ruderriege fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§25.   Geschäftsordnung

Im Falle der Auflösung der Ruderriege oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Nienburg, die es zur Förderung des Sports zu verwenden hat. Diese Satzung ist von der Mitgliederversammlung der RRASS am 23. Mai 1978 einstimmig beschlossen worden.
Änderungen

6) Satzung verändert auf der Mitgliederversammlung am 02.10. 2004.

5) Erhöhung des Mitgliederbeitrags auf 2,50 Euro pro Monat in der Mitgliederversammlung am 02.05.2001.

4) Sätze eingefügt auf der Mitgliederversammlung am 14.03.1999.

3) Erhöhung des Mitgliederbeitrags auf 4, - DM pro Monat in der Mitgliederversammlung am 24.02.1992.

2) Satzungsänderung: Erweiterung des Vorstandes um einen Pressewart auf der Mitgliederversammlung am 1.3.1990.

1) Satzungsänderung: Entscheidung der Mitgliederversammlung am 18.3.1987.

Willkommen

Herzlich willkommen auf der neuen Internetseite des Albert-Schweitzer-Schule in Nienburg an der Weser. Wir freuen uns, dass Sie uns besuchen!

Unser Informationsangebot wird nach und nach ausgebaut. Ältere Informationen finden Sie vorübergehend noch auf unserer alten Webseite.

Albert-Schweitzer-Schule

Impressum-alt

Kontakt

Anschrift Albert-Schweitzer-Schule Nienburg
Schulleiter: Dr. Ralf Weghöft
Friedrichstr. 2
D-31582 Nienburg
Telefon 05021-87-760
Telefax 05021-87-761
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
E-Mail [Homepage-AG] Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Original-URL http://www.ass-nienburg.de

Redakteure

Siehe bitte unter Redakteure

Inhalte / Fehler

Wir (die Homepage-AG) bemühen uns, soweit wie möglich immer richtige und aktuelle Informationen auf diesen Seiten zu veröffentlichen. Fehler sind selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Daher bitten wir Jeden, der einen gefunden hat uns diesen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu e-mailen. Danke!

Links

Wir prüfen regelmäßig alle Links, die von den Seiten von ass-nienburg.de ausgehen. Da das Adressen-System von den Benutzern selbst editierbar ist, sind diese für ihre angegebenen Links verantwortlich. Wir behalten uns aber vor unseriöse Links auch in diesem Bereich zu prüfen und ggf. zu löschen.

Rechte und Copyright

Bildrechte:

Alle Bilder sind Eigentum der jeweiligen Fotografen, bzw. der Homepage-AG der ASS Nienburg.

Datenschutz

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

© Copyright (C) 2001-2011 Homepage-AG der Albert-Schweitzer-Schule Nienburg unter der Leitung von Herrn Niehold. Alle Rechte, Änderungen und Irrtümer vorbehalten!

Alberts Kramladen öffnet an der ASS

Alberts Kramladen hat ab sofort für Dich geöffnet.

An beiden Schulstandorten kannst Du die wichtigsten Schreibmaterialien kaufen und damit sogar noch viel Gutes tun.

Wir sind Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Klassenstufen die Euch mit einem nachhaltigen Angebot zu fairen Preisen ein alternatives Angebot bieten wollen. 

Der Löwenanteil unseres Ertrages kommt schulischen Projekten, wie dem Indienprojekt, zugute. 

Schau doch mal vorbei - wir freuen uns auf Dich!

unser Angebot findest Du auch im Internet: www.alberts-kramladen.de

persönlich sind wir für Dich da:

Friedrichstr.:

Mo. vor der ersten Stunde

Di./Do. erste große Pause

Nordertorstriftweg Mo./Mi. erste große Pause

Aktivitäten

Hier finden Sie Informationen über alle Aktivitäten der Schule.

   

A K T U E L L  

   

Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage

Arivu - Zukunft durch Bildung e.V.

Hannover 96 Partnerschule

Alberts Kramladen - Schülerfirma der ASS

 

   
© ass-nienburg.de 2011-2012